Informationen zum Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz
NichtraucherInnenschutz in der Gastronomie
Das generelle Rauchverbot in der Gastronomie gilt ab 1. November 2019 • Konkret wird der § 13a TNRSG (Nichtraucherschutz in Räumen der Gastronomie) samt aller korrespondierenden Bestimmungen gestrichen. Auch die Nutzung von Shishas ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr in geschlossenen Räumen erlaubt, auch wenn Ersatzprodukte wie Shiazo-Steine verwendet werden.

Stand: 02.07.2019
Quelle: Wirtschaftskammer Salzburg